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  Begriffsbestimmung (Migration)
 

Begriffsbestimmung (Migration)




Binnenwanderung:
Wanderungen innerhalb eines Gebiets

 

Emigration: Werden Staatsgrenzen überschritten, so handelt es sich aus Sicht des Herkunftslandes um Auswanderung

Immigration: Aus Sicht des Aufnahmelandes um Einwanderung

Das deutsche Ausländerrecht definiert Migranten als "Oberbegriff für Menschen nicht deutscher Herkunft" und schließt neben Ausländern auch "eingebürgerte deutsche Staatsangehörige und Aussiedler" ein

Unfreiwillige Migranten: Flüchtlinge oder Zwangsverschleppte, die vor Kriegen oder politischer/religiöser Verfolgung geflohen sind

Arbeitsmigranten: Wandern aus ihrer Heimat zum Zweck der Beschäftigung in ein fremdes Land. Die Wanderungsbewegung erfolgt in der Regel von industriell schlecht entwickelten Ländern in Industrienationen

Einwanderungsländer gliedern sich in formelle und informelle:

Die formellen Einwanderungsländer verstehen Einwanderung als Teil ihres Selbstverständnis, was sich in der Gesetzgebung und den Institutionen niederschlägt.

Klassisches Beispiel für ein formelles Einwanderungsland in Europa ist Frankreich. Weltweit genießen die USA, Kanada und Australien diesen Ruf. Europa zählt inzwischen auch als Einwanderungskontinent.

Informelle Einwanderungsländer verstehen sich als Aufnahmeländer für beschränkte Einwanderungsgruppen.
 

Ein Beispiel für ein informelles Einwanderungsland ist die Bundesrepublik Deutschland, traditionell offen für deutschstämmige Aussiedler und politisch Verfolgte, oder auch Israel, das allen Juden zur Einwanderung offen steht.

Die Grenzen zwischen formell und informell sind dabei keineswegs festgelegt. Schweden entwickelte sich z.B. vom formellen zum informellen Staat. Die Niederlande sind informell, aber mit multikultureller Prägung, und auf die Schweiz trifft keines der Kriterien zu.

Von einem Wanderungsvorgang oder einer Migration (von lat.: migratio = Wanderung) spricht man erst dann, wenn die Wohnsitzverlegung eines Individuums über eine

  • administrative Grenze hinweg und

  • dauerhaft, jedoch zumindest für einen längeren Zeitraum

angelegt ist.


 

Gründe für die Migration:

  • Kulturelle

  • Politische

  • Wirtschaftliche

  • Religiöse

  • Demografische

  • Ökologische

  • Ethnische

  • Soziale

Folgen für die Auswanderungsregionen:

Die Ausgangsräume profitieren in manchen Fällen von der Migration. Z. B.: Entlastung von Konfliktpotential

  • die Verringerung der Bevölkerungsdichte

  • die Abwanderung von religiös, ethnisch und national abgelehnten Minderheiten

  • Abwanderung von Arbeitslosen

Das Geld, das von den Emigranten nach Hause überwiesen wird, macht in manchen armen Staaten einen erheblichen Teil des Volkseinkommens aus.

Im Gegensatz dazu, schädigt die Abwanderung der oft aktivsten und qualifiziertesten Arbeitskräfte die Entwicklung eines Staates. (z.B.: Osteuropa gibt es einen großen Fachkräftemangel an Ärzten, etc.)


 

Folgen für die Einwanderungsregionen:

Die Folgen der Einwanderung sind von Land zu Land unterschiedlich. In den meisten Fällen werden die „Fremden”, die einen Platz im Leben ihrer neuen Heimat beanspruchen, abgelehnt. Probleme der Ansässigen:

  • die Zugewanderten erscheinen häufig als Konkurrenten um den Arbeitsplatz oder um staatliche Sozialleistungen,

  • werden als Bedrohung der ethnischen Einheit, nationalen Sicherheit oder kulturellen Identität wahrgenommen.


 

Quelle: vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Migrationsforschung, Zugriff: 01.04.2010, 13:00 Uhr


 

 
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